Die veränderte Anordnung der Kanalisationsleitungen sei mitnichten geringfügig, sondern bedinge, dass anstelle weniger kurzer Leitungen in östliche (See-)Richtung mehrere, gut 100 m lange Leitungen Richtung Norden geführt und dort an die bestehende Kanalisation angeschlossen werden müssten. Skandalös sei in diesem Zusammenhang die Aussage der Vorinstanz, der Baugesuchstellerin seien weitere Verzögerungen nicht zuzumuten. Der Regierungsrat müsse sich an die Gesetze halten und dürfe nicht die Fachleute in der Abteilung für Baubewilligungen überstimmen, die für die neue Linienführung keine Zustimmung erteilt hätten.