Dieser Platz ist nach Einschätzung der Fachrichterin (promovierte Architektin ETH) des Verwaltungsgerichts, welche die Situation anhand eines Schleppkurvendiagramms überprüft hat, genügend gross dimensioniert und von den benötigten Einlenkradien her so konzipiert, dass Lastfahrzeuge mit einer Länge von 9,4 m, einer Breite von 2,6 m, einer Spurbreite (inkl. Reifen) von 2,5 m und einem Lenkwinkel von 41,8 Grad darauf wenden können. Diese Beurteilung wird vom Spruchkörper geteilt. [Ausschnitt aus dem Projektplan]