Das Verwaltungsgericht hat diese vom BVU im Beschwerdeverfahren gegen den Erschliessungsplan "D" verfügte Auflage mit Urteil WBE.2021.112/119 vom 27. Januar 2022 geschützt (bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 1C_145/2022 vom 6. April 2023). Nicht verbindlich festgelegt wurde die genaue Ausgestaltung des Wendeplatzes, obwohl die Grundeigentümerinnen im damaligen Beschwerdeverfahren (mit ihrer Eingabe vom 28. Oktober 2020) einen Plan eines Wendeplatzes zu den Akten gereicht hatten, der jedoch gemäss den Ausführungen in Erw. 7.2 des obgenannten Urteils je nach Art und Weise der künftigen Überbauung der Parzelle Nr. aaa noch minime Änderungen erfahren könnte.