6.2. Mit dem inzwischen rechtskräftigen Erschliessungsplan "D" wurde die jeweilige Eigentümerschaft der Parzelle Nr. aaa verpflichtet, im Falle der Überbauung des fraglichen Grundstücks einen dem Gemeingebrauch offenstehenden Wendeplatz für Lastfahrzeuge angrenzend an die zur Parzelle führende Stichstrasse "K" zu erstellen. Das Verwaltungsgericht hat diese vom BVU im Beschwerdeverfahren gegen den Erschliessungsplan "D" verfügte Auflage mit Urteil WBE.2021.112/119 vom 27. Januar 2022 geschützt (bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 1C_145/2022 vom 6. April 2023).