wachsen, nachdem an der Südfassade des Hauses 1 kein Gartensitzplatz und keine Treppe mehr geplant sind. Es stimmt somit nicht, dass die Wiederherstellung der geschützten Hecke (in diesem Bereich) dem Bau der fünf Einfamilienhäuser samt aktuell geplanter Umgebung entgegenstünde und eine Bebauung der südlichen Hälfte der Parzelle Nr. aaa verunmöglichen würde.