36, Beilage 12.1) abgebildeten Gehölze und Hochstammbäume auf der Parzelle Nr. aaa, die der Beschwerdeführer wohl mit der Umschreibung "Wäldchen" meint. Gemäss den Projektplänen ist unter anderem an der südlichen Parzellengrenze die Neuanpflanzung einer Hecke vorgesehen. Diese kann sich bis zur Bauzonengrenze (und leicht darüber hinaus) aus- - 16 -