Aus den Luftbildaufnahmen seit 1998 auf dem Geoportal des AGIS ist ersichtlich, dass es an der östlichen und südlichen Grenze der Parzelle Nr. aaa Heckenpflanzen/-gehölze gab und gibt, die immer mal wieder, jedoch nicht permanent und in gleichem Ausmass in die Parzelle Nr. aaa bzw. deren Bauzonenteil hineinwuchsen. Für den Schutzumfang ist allerdings nicht der jeweilige (dynamische) Bestand, sondern der Eintrag im Bauzonen- und Kulturlandplan massgebend. Und dieser betrifft den Bauzonenteil an der südlichen Zonengrenze – wie erwähnt – nur am Rande und geringfügig.