5.2. Gemäss Bauzonen- und Kulturlandplan vom tt.mm.jjjj (mit Teiländerungen vom tt.mm.jjjj, tt.mm.jjjj und tt.mm.jjjj) erstreckt sich die geschützte Hecke an der südlichen Parzellengrenze auf den dortigen in der Landwirtschaftszone gelegenen Teil und geringfügig auf den Rand des innerhalb der Bauzone gelegenen Teils (vgl. dazu den nachfolgenden Ausschnitt aus dem Bauzonen- und Kulturlandplan samt dazugehöriger Legende).