wieder hergestellt werden müssten. Geschehe dies, sei eine Bebauung der südlichen Hälfte der Parzelle Nr. aaa nicht mehr möglich. Die illegal gerodeten Hecken auf den drei erwähnten Parzellen bildeten eine Einheit, quasi ein eigenes kleines Wäldchen, dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form unabdingbar notwendig und angebracht sei. In den vorinstanzlichen Akten befänden sich mehrere Fotos, welche die Situation aufzeigten, wie sie vor der Rodung bestanden habe und wieder herzustellen sei. - 15 -