Urteil des Bundesgerichts 1C_197/2023 vom 31. Mai 2024, Erw. 3.4). Schliesslich ist der Vorinstanz auch darin zuzustimmen, dass auf baurechtliche irrelevante Argumente (was etwa die Frage betrifft, ob die Bauherrschaft das Bauvorhaben finanzieren kann und ob es sich dabei um ein seriƶses Unternehmen handelt) nicht eingegangen zu werden brauchte und braucht.