Umstritten sind im Wesentlichen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Baugesuchsunterlagen und der Profilierung, die Verpflichtung zur Einhaltung eines vergrösserten Grenzabstands (nach § 32 E-BNO) zu den östlichen Nachbarparzellen Nrn. ddd, bbb und eee, die Rechtmässigkeit der Entfernung der Hecke am östlichen und südlichen Parzellenrand, die Zulässigkeit der Projektänderung während des hängigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Linienführung der Kanalisationsleitung sowie die genügende (strassenmässige) Erschliessung der Bauparzelle.