1.2. Derzeit ist in der Gemeinde Q._____ die Revision der Nutzungsplanung im Gange. Zu den Entwürfen des revidierten Bauzonen- und Kulturlandplans und der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (E-BNO) existiert bereits ein abschliessender Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 26. Juni 2023 und sie lagen gemäss insofern unbestritten gebliebener Darstellung im vorinstanzlichen Entscheid, Erw. 2, vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj öffentlich auf. Am tt.mm.jjjj wird die Gemeindeversammlung Q._____ darüber Beschluss fassen.