Ausserhalb des Streitgegenstands des vorliegenden Verfahrens liegt auch die bereits rechtskräftig abgehandelte Beurteilung dessen, ob und inwiefern der Gemeinderat Q._____ die zeitweilige Sistierung des Baubewilligungsverfahrens (mangels damaliger Rechtskraft des Erschliessungsplans "D") zu Recht aufgehoben hat.