2. Mit Beschwerdeantworten vom 18. Juni 2024, 21. Juni 2024 und 4. Juli 2024 beantragten der Rechtsdienst des Regierungsrats, der Gemeinderat Q._____ und die Beschwerdegegnerin B._____ AG je die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, der Gemeinderat und die Beschwerdegegnerin mit dem Zusatz, soweit auf die Beschwerde eingetreten werden könne. Ferner beantragte die Beschwerdegegnerin, das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege und um Ausrichtung einer -4- Genugtuung sowie der Verfahrensantrag auf die Durchführung eines Augenscheins seien abzuweisen. Zudem sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen.