Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2024-000491 vom 01.05.2024 ist aufzuheben. Meine Beschwerde an den Regierungsrat vom 30. November 2022 ist vollständig neu zu beurteilen unter Wahrung der Objektivität, was nach meiner dezidierten Meinung bedauerlicherweise nicht der Fall war. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (Die Höhe der Entschädigung an mich nach Gutdünken des Gerichts) In Anbetracht der grossen psychischen und physischen Belastung, die durch die vorliegende Angelegenheit für mich entstanden ist, beantrage ich die Ausrichtung einer Genugtuungssumme, deren Höhe das Verwaltungsgericht festlegt.