1. a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die obsolet gewordene Nebenbestimmung III.8 der Baubewilligung des Gemeinderats Q._____ vom 31. Oktober 2022 aufgehoben und stattdessen die kantonale Zustimmung zum überarbeiteten Entwässerungskonzept (Plan Nr. 7 Unterlagenergänzung Kanalisation 2.0 vom 10. August 2023) erteilt sowie die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt angewiesen, die Projektgenehmigung Kanalisation "C" gemäss Entwurf vom 27. September 2023 umgehend vorzunehmen.