A. Der aus der Türkei stammende und 1968 geborene Beschwerdeführer 2 reiste am 6. Juni 1979 in die Schweiz ein, wo ihm zunächst eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seinen Eltern und später die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (act. 20). Am 22. September 1989 heiratete er in der Türkei die Beschwerdeführerin 1, welche ebenfalls türkische Staatsangehörige ist und später gleichfalls die Niederlassungsbewilligung erhielt (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 1 [MI1-act.] 2, und betreffend den Beschwerdeführer 2 [MI2-act.] 7 ff.). Aus der Ehe sind die inzwischen volljährigen Töchter C._____ (heutiger Name, geb. tt.mm.jjjj), D.___