Auch die Lage des Bahnhofs T._____ hält der Gemeinderat in Bezug auf die Grundstücke der Beschwerdeführer nicht für ideal. Der alte Bahnhof T._____ sei zurückgebaut und nach Süden verlegt worden. Die Luftdistanz zu den Grundstücken der Beschwerdeführer betrage rund nnn m (Beschwerdeantwort, S. 10 Rz. 29).