ser und Löschwasser) ungenügend. Die Gemeinde Q._____ sei erst daran, die diesbezüglichen Verhältnisse zu verbessern; es wird verwiesen auf einen Antrag für einen Verpflichtungskredit für die Werkleitungserneuerung/Weilererschliessung und Strassensanierung im Gebiet "R._____" (Beschwerdeantwortbeilage 3) und einen Auszug aus dem Werkleitungsplan Wasser/Abwasser (Beschwerdeantwortbeilage 4). Dem widersprechen die Beschwerdeführer nicht grundsätzlich, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Grundstücke im Sinne von Art. 19 RPG genügend erschlossen seien (Replik, S. 5 Rz. 23). Auch die Lage des Bahnhofs T.___