sinnvoll landwirtschaftlich genutzt werden. Dass sie nicht zu den Fruchtfolgeflächen gehören, steht einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (z.B. als Weide) nicht entgegen. Aus der neuesten (provisorischen) Luftbildaufnahme von Juli/August 2024 auf dem Geoportal des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) sind denn auf den Grundstücken der Beschwerdeführer auch deutliche Traktorfahrspuren ersichtlich, was deren gegenwärtige landwirtschaftliche Nutzung und die Eignung dazu beweist.