Vielmehr muss die Gebäudegruppe auch eine ausreichende Siedlungsqualität aufweisen oder an eine bestehende Siedlung mit Zufahrtswegen und Infrastruktur angeschlossen werden können. Zu den zu berücksichtigenden Kriterien gehören die Kompaktheit der Bebauung, die Erschliessung, die Anbindung an andere Bauzonen oder die öffentliche Infrastruktur (BGE 132 II 218, Erw. 4.1; 121 II 417, Erw. 5a). Lücken sind unbebaute Parzellen oder Parzellenteile von nicht sehr grosser Fläche, die direkt an das bebaute Gebiet angrenzen;