5.2.2. Die von der Planungsbehörde dabei getroffene Auswahl der rückzuzonenden Grundstücke wird auf den S. 19 und 30 f. des Planungsberichts erläutert, wobei sie sich teilweise, namentlich in Bezug auf die Grundstücke der Beschwerdeführer, an den Richtplanvorgaben (Kapitel S. 1.2, Planungsan- - 17 -