Die Grundstücke seien sodann erschlossen. Die Zufahrt könne ab der Kantonsstrasse über die Strasse R._____ erfolgen. Strom- und Wasserleitungen sowie die Kanalisation seien bis an die Grundstücke herangeführt. Die Grundstücke seien auch bestens mit dem Öffentlichen Verkehr erreichbar, liege doch der Bahnhof T._____ der S-Linie in Fussdistanz. Dort würden auch regelmässig Busse fahren. Das Gebiet liege in der ÖV-Güteklasse D. Nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für den Zweiradverkehr sei die Erschliessung ausgezeichnet. Die praktisch ebenen Grundstücke seien ohne Erschwernisse bebaubar.