17 RPG), deren bauliche Nutzung das Konzentrationsgebot verletzten (Art. 1 Abs. 2 lit. b RPG) und Kulturland zerstückelten (Art. 15 Abs. 4 lit. c RPG) und die schlecht erschlossen (Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 32 Abs. 3 RPV) und insbesondere nicht angemessen an den öffentlichen Verkehr angebunden seien (Art. 3 Abs. 3 lit.