Q._____ für die aktuell prognostizierten Bevölkerungszahlen innerhalb des massgeblichen Planungshorizonts von 15 Jahren gemäss Art. 15 Abs. 1 RPG immer noch genügend gross dimensioniert ist. Dabei übersehen oder übergehen die Beschwerdeführer, dass nicht nur die unbebauten Wohnund Mischzonen Bevölkerungswachstum aufnehmen können, sondern auch die vorhandenen Nutzungsreserven innerhalb bereits überbauter Grundstücke (sog. inneres Entwicklungspotenzial), die nach dem Planungsbericht, S. 18, und dem Vorprüfungsbericht, S. 4, ein zusätzliches Wachstumspotenzial für +82 Personen aufweisen, womit sich das Einwohnerpotenzial im Jahr 2035 auf maximal 1'454 Einwohnerinnen und Einwoh-