4. 4.1. Bezüglich geänderter Verhältnisse stellen sich die Beschwerdeführer auf den Standpunkt, die Richtplanannahmen und -prognosen hätten sich im Nachhinein als unzutreffend erwiesen. Für die Gemeinde Q._____ sei für das Jahr 2040 aufgrund eines angenommenen Wachstums von 24% eine Bevölkerungszahl von 940 Personen (+ 190 Personen im Vergleich zum Stand 2012 von 753 Personen) prognostiziert worden. Aufgrund dessen habe der Grosse Rat angenommen, dass die Bauzone der Gemeinde zu gross dimensioniert sei und zwingend reduziert werden müsse.