fff–ddd und ccc eine Planungszone erlassen, die am 19. März 2023 abgelaufen sei. Auf Verlangen der Beschwerdeführer, das Baugesuch nach Wegfall der Planungszone nun zügig zu behandeln, habe der Gemeinderat das Baubewilligungsverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Erschliessungsplans sistiert. Das BVU habe die von den Beschwerdeführern dagegen eingereichte Rechtsverzögerungsbeschwerde am 8. Dezember 2023 gutgeheissen und den Gemeinderat angewiesen, das Baubewilligungsverfahren fortzuführen. Während des laufenden Baubewilligungsverfahrens seien die Beschlüsse des Regierungsrats eingetroffen.