2. 2.1. Die Beschwerdeführer bringen zunächst vor, jahrzehntelang habe auf ihren Grundstücken ein Bauverbot ("Bann") der SBB zur Freihaltung für die Bedürfnisse der Sanierung der S-Bahn gelegen, was den Verkauf und die Entwicklung ihrer Grundstücke verhindert habe. Danach hätten sie am 30. Mai 2017 ein Baugesuch für den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern eingereicht. Mit Verweis auf den Richtplaninhalt habe sich der Gemeinderat geweigert, das Baugesuch zu behandeln. Am 19. März 2018 habe er zwecks Sicherung der künftigen Planung unter anderem über die Parzellen Nrn. fff–ddd und ccc eine Planungszone erlassen, die am 19. März 2023 abgelaufen sei.