II. 1. Bis zur streitgegenständlichen Nutzungsplanungsrevision gehörten die Parzellen Nrn. fff–ddd und ccc mit einer Fläche von insgesamt 11'339 m 2 gemäss Bauzonen- und Kulturlandplan vom tt.mm.jjjj der zweiten Etappe der Wohn- und Gewerbezone WG an; neu sind sie der Landwirtschaftszone zugewiesen.