2. Mit Beschwerdeantworten vom 3. Juli 2024 und 8. Juli 2024 beantragten das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, im Namen des Regierungsrats und der Gemeinderat Q._____ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde sowie des Verfahrensantrags auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (soweit auf diesen einzutreten sei). 3. Am 10. Juli 2024 reichte das BVU, Rechtsabteilung, eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort des Gemeinderats Q._____ ein. -4-