2. Dagegen erhoben während der Auflagefrist unter anderem A._____, B._____ und C._____ Einwendung, die vom Gemeinderat am 2. Mai 2023 abgewiesen wurde. 3. Am tt.mm.2023 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung Q._____ die Gesamtrevision der Nutzungsplan Siedlung und Kulturland mit Ausnahme eines zur Überarbeitung zurückgewiesenen Teils (betreffend die später an der Gemeindeversammlung vom tt.mm.2023 abgelehnte Unterschutzstellung von zwei Gebäuden). Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Beschluss vom tt.mm.2023 am tt.mm.2023 im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.