Q._____ das Verfahren zur von der Beschwerdeführerin beantragten Herstellung des rechtmässigen Zustands betreffend die Nutzung der Besucherparkplätze auf der Parzelle Nr. aaa verzögert hat. Der Gemeinderat und das Stadtbauamt Q._____ werden angewiesen, dieses Verfahren im Sinne der Erwägungen beförderlich voranzutreiben. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. 2.1. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 148.00, insgesamt Fr. 1'148.00, werden dem Gemeinderat der Stadt Q._____ auferlegt.