Tatsächlich erscheint diese Verfügung wiederum wenig geeignet, den rechtmässigen Zustand schnellstmöglich herzustellen. Den von der Liegenschaftsverwalterin verlangten Nachweis, dass die Besucherparkplätze nicht vermietet sind, wird diese ohnehin kaum erbringen können und folglich nicht innert angesetzter Frist erbracht haben (entsprechendes wird vom Gemeinderat der Stadt Q._____ zumindest nicht geltend gemacht), weil es sich dabei um eine unbestimmte negative Tatsache handelt.