Stattdessen hat das Stadtbauamt der sich bislang äusserst unkooperativ verhaltenden Liegenschaftsverwalterin für deren erneute Stellungnahme offenbar (mehrere) weitere Fristverlängerungen über eine Gesamtdauer von acht Monaten (von Ende März bis Ende November 2023) gewährt (Vorakten, act. 68) und sie damit für ihr unkooperatives Verhalten noch belohnt, bevor nach absehbarem unbenutzten Fristablauf am 5. Dezember 2023 endlich eine Verfügung (Vorakten, act. 66 f.) erlassen wurde, die auf die Herstellung des rechtmässigen Zustands abzielen soll.