Nach Ablauf dieser Frist liess sich das Stadtbauamt sodann mit der simplen Feststellung der Liegenschaftsverwalterin in einer Mail vom 21. Februar 2022 (Vorakten, act. 75) abspeisen, die 18 Besucherparkplätze seien nicht vermietet, ohne diesbezüglich eigene Abklärungen getroffen oder der Beschwerdeführerin wenigstens umgehend Gelegenheit zu einer präzisierenden Richtigstellung gegeben zu haben. Erst auf Intervention der Beschwerdeführerin per Mail vom 10. Januar 2023 (Vorakten, act. 39) sah sich das Stadtbauamt veranlasst, ihr die Stellungnahme der Liegenschaftsverwalterin noch am gleichen Tag weiterzuleiten, und räumte insoweit Versäumnisse ein (vgl. Vorakten, act.