Die Angelegenheit war von geringer Komplexität und konzentrierte sich auf die Feststellung dessen, ob die Besucherparkplätze auf der Parzelle Nr. aaa vermietet sind oder nicht. Für die Beantwortung dieser einfachen Frage hätte es nicht sieben Monate bedurft und das Stadtbauamt liess sich von der Liegenschaftsverwalterin schon in dieser Phase unbotmässig lange hinhalten.