der Liegenschaftsverwalterin angeforderten Stellungnahme ungewöhnlich lange und angesichts der Bedeutung der gerügten Missstände, der widerrechtlichen Fremdnutzung von Pflichtparkplätzen gerade noch tolerierbar gewesen. Dasselbe gelte für die in der Folge gewährten Fristverlängerungen von teilweise über zwei Monaten. Die Liegenschaftsverwalterin habe sich ausgesprochen unkooperativ verhalten, so dass das Stadtbauamt wiederholt habe nachhaken und mit dem Rechtsweg drohen müssen. Dass sich das Verfahren in diesem Stadium wegen des wenig kooperativen Verhaltens der Liegenschaftsverwalterin in die Länge gezogen habe, könne nicht dem Stadtbauamt angelastet werden. Als das Stadtbauamt am