2. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Juli 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, auf die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge nicht einzutreten. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ schloss in der Beschwerdeantwort vom 9. Juli 2024 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 14. August 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: