1. Es sei der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 26. April 2024 mit der Referenznummer BVURA.23.631 mit sofortiger Wirkung aufzuheben und festzustellen, dass das Recht verzögert wurde. 2. Es sei festzustellen, dass das Verfahren vor dem Baudepartement selbst gegen das Verbot der Rechtsverzögerung verstösst. 3. Es sei festzustellen, dass im Verfahren vor dem Baudepartement das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt wurde, indem der Entscheid während der laufenden Replikfrist ergangen ist. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners.