Die Beurteilung wird gestützt auf die uns vorliegenden Unterlagen vorgenommen werden. Wir machen Sie ausdrücklich auf die Mitwirkungspflicht nach § 23 VRPG aufmerksam; fehlende Mitwirkung bei der Feststellung des Sachverhalts kann sich zu Ungunsten der Betroffenen auswirken. Anschliessend wird ein kostenpflichtiger und anfechtbarer Entscheid ergehen.