Wir fordern Sie hiermit auf, bis spätestens am 12. Januar 2024 den Nachweis zu erbringen, dass die bewilligten Besucherparkplätze nicht vermietet sind und den Besuchenden zur Verfügung stehen oder uns innert der gleichen Frist ein Baugesuch für die Anpassung der Parkplatzsituation einzureichen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt weder der erwähnte Nachweis vorliegen, noch ein Baugesuch eingereicht worden sein, werden wir von Amtes wegen ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einleiten. Die Beurteilung wird gestützt auf die uns vorliegenden Unterlagen vorgenommen werden.