5. Mit Schreiben vom 2. März 2023 forderte das Stadtbauamt die Liegenschaftsverwalterin erneut zur Stellungnahme auf und setzte ihr dafür eine Frist bis 31. März 2023 an, die in der Folge abermals mehrfach verlängert wurde, letztmals offenbar bis Ende November 2023, was A._____ auf deren Nachfrage per Mail vom 12. November 2023 mit Antwortmail vom 15. November 2023 mitgeteilt wurde. 6. Nach unbenutztem Ablauf der Frist erliess das Stadtbauamt am 5. Dezember 2023 gegenüber der Liegenschaftsverwalterin den folgenden mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen "Beschluss":