3. Per Mail vom 8. Juli 2021 forderte das Stadtbauamt die Liegenschaftsverwalterin der Überbauung der Parzelle Nr. aaa zur Stellungnahme auf und gewährte dieser mehrfach eine Fristerstreckung, letztmals bis 12. Februar 2022, unter Androhung des Rechtswegs. Mit verspäteter Antwortmail vom 21. Februar 2022 verneinte die Liegenschaftsverwalterin eine Vermietung der 18 Besucherparkplätze. Mit dieser Mitteilung gab sich das Stadtbauamt zufrieden, ortete keinen weiteren Handlungsbedarf und setzte A._____ erst mit Mail und darin angekündigter Postsendung vom 10. Januar 2023 davon in Kenntnis.