Gemäss den Erwägungen des Bauentscheids (S. 8) besteht für diese Überbauung ein Parkplatzbedarf von 187 Parkplätzen für die Bewohner, 18 Parkplätzen für Besucher und – aufgrund der Dienstleistungsflächen im Mehrfamilienhaus E – sieben Parkplätzen für das Personal sowie sechs Parkplätzen für die Kunden. In Dispositiv-Ziffer 9.6 des Bauentscheids wurde als Auflage verfügt, dass die erforderlichen Besucherparkplätze gekennzeichnet sein müssen und nicht vermietet werden dürfen.