A. 1. Am 11. September 2006 bewilligte der Gemeinderat der Stadt Q._____ auf der Parzelle Nr. aaa (R-Strasse B und C) den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Autoeinstellhalle als Wohnüberbauung "im D" (2. Etappe). Gemäss den Erwägungen des Bauentscheids (S. 8) besteht für diese Überbauung ein Parkplatzbedarf von 187 Parkplätzen für die Bewohner, 18 Parkplätzen für Besucher und – aufgrund der Dienstleistungsflächen im Mehrfamilienhaus E – sieben Parkplätzen für das Personal sowie sechs Parkplätzen für die Kunden.