Auf Begehren Ziffer 2 der Verwaltungsbeschwerde (betreffend Feststellung der Witterungsverhältnisse) könne daher nicht eingetreten werden. Aufgrund des geltend gemachten Zusammenhangs mit den Direktzahlungen werde indessen trotzdem darauf eingegangen (angefochtener Entscheid, Erw. 1d). In der Folge setzte sich das DGS, Generalsekretariat, mit den auf der Weide am 28. November bis 1. Dezember 2023 herrschenden Witterungsverhältnissen auseinander (angefochtener Entscheid, Erw. 2c).