I. A._____ hat seinen Schafen in Haltung im Freien ab sofort jeweils zwischen dem 1. Dezember und dem 28. Februar sowie an weiteren Tagen mit extremer Witterung, den gesetzlich vorgeschriebenen Witterungsschutz in ausreichender Grösse für alle Tiere zur Verfügung zu stellen. II. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 150.00 werden A._____ auferlegt. Der Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu begleichen.