- Inwiefern sich die Kontakte zur heutigen Ehefrau zeitweise tatsächlich nur auf jährliche Kontakte beschränkten, lässt sich nicht mehr eindeutig rekonstruieren, nachdem der Beschwerdeführer einer migrationsamtlichen Auflage zur Einreichung einer Passkopie samt Ein- und Ausreisestempel vom 13. Oktober 2022 nicht nachgekommen ist und stattdessen lediglich vier Tage später (17. Oktober 2022) der Polizei einen entsprechenden Ausweisverlust meldete (MI1-act. 522 ff.). Die zeitliche Abfolge zwischen der migrationsamtlichen Auflage und der entsprechenden Verlustmeldung ist jedoch auffällig und legt den Verdacht