- Die heutige Ehefrau des Beschwerdeführers bestätigte am 22. Juli 2021 gegenüber der Schweizer Botschaft in Pristina (MI2-act. 294 ff.), ab "ungefähr 2010" bzw. "2009 oder 2010" eine sechsmonatige intime Liebesbeziehung mit dem Beschwerdeführer geführt (MI2-act. 295 Rz. 4 f., 297 Rz. 22) und sich 2011 von diesem wieder getrennt zu haben (MI2-act. 295 Rz. 6). Dies stimmt weitgehend mit den gleichentags gegenüber dem MIKA gemachten Angaben des Beschwerdeführers überein, wonach er erstmals Ende 2009 oder 2010 und kurz wieder 2012 mit seiner heutigen Ehefrau liiert gewesen sei (MI2-act. 274 Rz. 4, 6).