Am 15. Oktober 2020 meldete sich die italienische Ehefrau des Beschwerdeführers ins Ausland ab (act. 3). Die bisherige Wohngemeinde der Eheleute nahm per 31. Oktober 2020 von deren Trennung Notiz (MI1-act. 455). Am 6. November 2020 (Rechtskraftdatum: 19. November 2020) erfolgte im Kosovo die Scheidung der kinderlos gebliebenen Ehe, wobei der kosovarische Scheidungsrichter davon Vormerk nahm, dass der Ehewille des Paares bereits am 24. September 2020 definitiv erloschen sein soll (MI1- act. 466 ff.).